In unserem Erste Hilfe Kurs in Hannover, ist uns Qualität und Wohlfühlen wichtig
16 Jahre Erfahrung als zertifizierte Breitenausbilderin mit verschiedenen Zielgruppen im Rahmen der Erste Hilfe Ausbildungen in Betrieben und Betreuungseinrichtungen in und um Hannover haben gezeigt, dass es nicht bedeutet, die Schulung einfach abzusitzen, sondern dass ein Erste Hilfe Kurs auch interessant sein kann und Spaß macht.
In meinen Kursen lege ich Wert auf Kurzweiligkeit und praktische Übungen, die nah an der Realität sind, um für den Notfall gewappnet zu sein. Einige Themen werden in praktischen Fallbeispielen von den Kursteilnehmern selbst erarbeitet und im Anschluss besprochen.
Sofern Sie für die Führerschein-Wiedererteilung eine Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren müssen, können Sie neben dem Erste Hilfe Kurs, eine qualitativ hochwertige MPU Vorbereitung absolvieren.
Info
0511 / 33 76 929
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Die Erste Hilfe Schulungen werden nach den Vorgaben der europäischen Leitlinien von März 2021 unterrichtet, damit du immer genau das vermittelt bekommst, was im Rahmen der Ersten Hilfe gerade aktuell ist.
Derzeit haben die europäischen Reanimationsleitlinien von 2021 Gültigkeit. Alle 5 Jahre zum Ende des Jahres treffen Reanimationsgesellschaften der einzelnen Kontinente zusammen. Die Experten stellen dort Antworten auf wichtige Fragestellungen, welche mit dem Erfolg einer Wiederbelebung über die gesamte Rettungskette relevant sind, zusammen. Daraus resultieren alle fünf Jahre zum Jahresende Optimierungen der europäischen Leitlinien. Die nächste Zusammenkunft wird demnach zum Ende des Jahres 2025 stattfinden.
Die Unterrichtsinhalte bzw. die Kursunterlagen der besuchten Schulung können im Anschluss an den Erste Hilfe Kurs heruntergeladen und noch einmal nachgelesen werden, sodass wichtige Maßnahmen im Gedächtnis gespeichert bleiben und du die Erste Hilfe im Notfall sicher anwenden kannst.
Wenn wir auf Menschen treffen, die sich in einer Notsituation befinden, sollte es für uns selbstverständlich sein, Erste Hilfe zu leisten. Es kann nicht nur eine Frage der Gesetzgebung sein Erste Hilfe zu leisten, sondern es sollte auch eine Frage unserer Moral sein. Bei einem Notfall sind wir nach § 323c StGB verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Wer das nicht tut, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.
Oft ist zu beobachten, dass Menschen einfach weiter gehen, sie fühlen sich nicht zuständig oder haben angeblich nichts gesehen. Dahinter steckt oft die Angst, im Rahmen der Ersten Hilfe etwas falsch zu machen. Letztendlich ist nur falsch, wenn ein potenzieller Ersthelfer gar nicht handelt. Auch wenn der Ersthelfer eine Maßnahme der Ersten Hilfe nicht 100 % durchführt und der Verletzte oder in Not Geratene dadurch noch einen größeren Schaden erleidet, ist mir bisher kein Fall bekannt, der auf strafrechtlicher Ebene verfolgt wurde, weil er Erste Hilfe geleistet hat. Natürlich sollten die Erste Hilfe Maßnahmen nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt werden.
Wichtig ist auch, dass du nur soweit Erste Hilfe leisten musst, wie es dir zumutbar ist. Für Menschen, die kein Blut sehen können, weil Sie dann womöglich selber umfallen, kann es unter Umständen unzumutbar sein, sie mit einem Menschen zu konfrontieren, der in einer Blutlache liegt. Weiterhin gibt es auch potenzielle Ersthelfer, denen es körperlich nicht möglich ist, Erste Hilfe zu leisten, weil Sie vielleicht im Rollstuhl sitzen. Hier ist wichtig zu wissen, dass in so einer Situation unter der europäischen Notrufnummer 112 zumindest der Notruf abgesetzt wird. Das Absetzen des Notrufes ist rechtlich gesehen eine Maßnahme der Ersten Hilfe. Ein Erste Hilfe Kurs trägt nicht nur dazu bei, dass auch du nach bestem Wissen und Gewissen Erste Hilfe leisten kannst, sondern sorgt auch dafür, dass Ängste abgebaut werden, um mit einfachen Handgriffen Erste Hilfe Maßnahmen durchzuführen.
Ein normal arbeitendes Herz schlägt im Ruhezustand zwischen 50 und 80 Mal pro Minute. Bei jedem Herzschlag fließt sauerstoffarmes Blut aus dem Körper über die rechte Herzseite in die Lunge, wird mit Sauerstoff angereichert und gelangt dann über die linke Herzseite wieder in den Körper. Beide Seiten des Herzens bestehen aus einem Vorhof und einer Herzkammer, die sich in regelmäßigen Abständen zusammenziehen und wieder entspannen. Dadurch wird das Blut durch Herz, Lunge und Körper gepumpt. Zwischen den Vorhöfen und den Herzkammern liegen die Herzklappen, die dafür sorgen, dass das Blut aus den Herzkammern in die Gefäße - und nicht zurück in die Vorhöfe - fließt.
Taktgeber für diesen Vorgang ist der Sinusknoten, der, gesteuert durch Nerven und Hormone, elektrische Impulse abgibt und damit die Herzmuskeln dazu anregt, sich zusammenzuziehen. Gerät dieses System durcheinander, spricht man von Herzrhythmusstörungen:
Die Muskeln des Vorhofs ziehen sich in chaotischer Abfolge zusammen und erhöhen ihre Frequenz auf bis zu 600 Schläge in der Minute. Es entsteht das sogenannte Vorhofflimmern. Das Blut fließt jetzt nicht mehr geregelt in den Körper ab, sondern sammelt sich im Vorhof, wo sich Blutgerinnsel bilden können. Diese wandern dann mit dem Blutstrom ins Gehirn oder ein anderes Körperteil, bis sie sich festsetzen und damit die Blutversorgung der dahinter liegenden Teile unterbrechen. Im Gehirn kan das zu einem Schlaganfall und in der Lunge zu einer Lungenembolie führen.
Beides kann tödlich sein. Richtig gefährlich ist aber, dass Vorhofflimmern sich zu Herzkammerflimmern – bei dem nicht nur die Muskelzellen des Vorhofs, sondern des gesamten Herzens ungeregelt arbeiten – entwickeln kann. Herzkammerflimmern führt unbehandelt innerhalb weniger Minuten zum Tod.